Finanzplanung für Ärzte und Heilberufe in Niederbayern.

Von der Weiterbildung über die Praxisübernahme bis zur Abgabe: Absicherung, Vorsorge und Finanzierung, passend zu den Stationen Ihrer Laufbahn.

Ärzte und Heilberufe, die ich berate

  • Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung

    Sie stehen am Anfang Ihrer Laufbahn. Ich zeige Ihnen, was in der Assistenzarztzeit finanziell zuerst zählt.

  • Fach- und Oberärzte in der Klinik

    Mehr Einkommen, mehr Verantwortung: Ich prüfe, ob Ihre Absicherung mitgewachsen ist, und wir beginnen den Vermögensaufbau.

  • Niedergelassene in eigener Praxis

    Die Praxis läuft, der Alltag ist voll. Ich helfe Ihnen, die eigene Vorsorge neben dem Betrieb nicht aus dem Blick zu verlieren.

  • Praxisübernahme und Gründung

    Übernahme oder Gründung stehen bald an. Ich ordne mit Ihnen die finanzielle Seite, bevor Sie unterschreiben.

  • Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychotherapeuten

    Auch Ihre Altersversorgung läuft meist über ein Versorgungswerk mit eigener Satzung. Die Fragen ähneln denen der Ärzte, auch wenn sich die Regeln im Detail unterscheiden.

  • Therapie- und Gesundheitsberufe

    Physiotherapie, Pflege, Praxisteams: meist gesetzlich rentenversichert und oft körperlich gefordert. Hier steht die Absicherung der Arbeitskraft ganz oben.

Von der Weiterbildung bis zur Praxisabgabe

Jede Phase Ihrer Laufbahn stellt andere Fragen an Ihr Geld: Versorgungswerk, Berufsunfähigkeit, Niederlassung oder Praxisübernahme. Ich ordne sie mit Ihnen, bevor Sie etwas unterschreiben.

  1. Weiterbildung (Assistenzarztzeit)

    Volle Dienstpläne, wenig Zeit, das erste eigene Gehalt. Jetzt zählt vor allem Ihre Arbeitskraft: Die Gesundheitsfragen einer Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen sich auf den Tag des Antrags, nicht auf später. Dazu kommt eine erste Rücklage.

  2. Facharzt und Oberarzt

    Mit dem Einkommen wächst der Lebensstandard, den Ihre Absicherung halten muss. Ich prüfe, ob Ihre Berufsunfähigkeitsrente noch passt und ob sich Ihr Vertrag über eine Nachversicherung erhöhen lässt. Daneben beginnt der Vermögensaufbau.

  3. Niederlassung oder Praxisübernahme

    Mit der eigenen Praxis kommen vier Entscheidungen zusammen. Es geht um Finanzierung, Absicherung der Praxis, eigene Vorsorge und die Liquidität der ersten Jahre. Ich lege mit Ihnen fest, was vor dem Start geklärt sein muss. Steuer- und Rechtsfragen klären Sie mit Ihrer Fachberatung.

  4. In der eigenen Praxis

    Jetzt tragen Sie Verantwortung für Praxis, Team und Familie zugleich. Ich zeige Ihnen, wie Sie Praxis und Privat trennen, einen Praxisausfall absichern und daneben privates Vermögen aufbauen. So hängt Ihr Ruhestand nicht allein am späteren Praxiswert.

  5. Praxisabgabe und Ruhestand

    Wie wird aus dem Praxiswert Ihre private Versorgung? Und wie passen Übergabe, Steuern und Ruhestandseinkommen zusammen? Je früher Sie diese Phase planen, desto mehr Wege bleiben offen.

Praxisübernahme, Schritt für Schritt

Die Übernahme einer Praxis ist oft die größte finanzielle Entscheidung einer Laufbahn. So gehe ich sie mit Ihnen an. Kaufvertrag, Zulassung und Steuern prüfen Ihre Fachberater.

  1. Den Rahmen klären

    Was bringen Sie privat ein, was muss weiterlaufen? Wir ordnen Rücklagen, Einkommen und Verpflichtungen, bevor die Zahlen der Praxis auf dem Tisch liegen.

  2. Die Finanzierung durchrechnen

    Kaufpreis, Investitionen und Betriebsmittel für die ersten Monate gehören in einen Plan. Förderprogramme, etwa der Kassenärztlichen Vereinigung, prüfen wir mit.

  3. Ausfall und Haftung absichern

    Ab dem ersten Tag laufen Miete, Gehälter und Raten. Wir prüfen, was einen Ausfall trägt und ob Ihre Berufshaftpflicht zur neuen Tätigkeit passt.

  4. Die eigene Vorsorge weiterführen

    Die Praxis darf Ihre private Vorsorge nicht verdrängen. Wir legen fest, was weiterläuft und was Sie in den ersten Jahren anpassen.

  5. Die ersten Jahre begleiten

    Nach dem Start sehen wir gemeinsam nach, ob Liquidität, Absicherung und Vorsorge so tragen wie geplant.

Die Themen, die bei Ihnen anstehen

  • Berufsunfähigkeit: was das Versorgungswerk leistet und was nicht

    Versorgungswerke zahlen bei Berufsunfähigkeit häufig nur, wenn die ärztliche Tätigkeit ganz aufgegeben wird. Eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit ist dann oft nicht abgesichert. Wir lesen Ihre Satzung gemeinsam und prüfen, ob und wie eine private Ergänzung zu Ihnen passt.

  • Versorgungswerk verstehen

    Ihre Auskunft nennt eine voraussichtliche Leistung auf Basis bisheriger Beiträge und Annahmen. Wir stellen sie Ihren Zielen gegenüber. Bei Teilzeit, Elternzeit oder einem Wechsel kann sie anders ausfallen als gedacht.

  • Befreiung bei Stellenwechsel

    Die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung gilt nach der Rechtsprechung je Beschäftigungsverhältnis. Bei einer neuen Stelle ist häufig ein neuer Antrag nötig, und zwar fristgerecht. Die Prüfung liegt bei Ihrem Versorgungswerk und der Deutschen Rentenversicherung. Ich weise Sie darauf hin, bevor es teuer wird.

  • Niederlassung und Praxisübernahme

    Förderprogramme, etwa der Kassenärztlichen Vereinigung, können die ersten Jahre erleichtern. Wir prüfen, welche für Sie infrage kommen und wie viel Liquidität Sie vor und nach dem Start brauchen. Steuer- und Rechtsfragen prüfen Ihre Fachberater.

  • Praxisausfall und Haftung

    Fällt die Praxisleitung aus, laufen Miete, Gehälter und Kredite weiter. Wir prüfen, was einen Ausfall trägt, und ob Ihre Berufshaftpflicht zu Ihrer Tätigkeit passt.

  • Vermögensaufbau neben Praxis und Dienstplan

    Der Wert der Praxis allein trägt keinen Ruhestand. Wir bauen privates Vermögen auf, getrennt vom Betrieb: erst die Reserve, dann Ziele mit Datum, dann das langfristige Vermögen, mit offenen Kosten.

  • Familie, Elternzeit und Teilzeit

    Weniger Einkommen bedeutet geringere Beiträge und später geringere Leistungen. Wir prüfen, was in dieser Phase abgesichert bleiben muss und was Sie ohne Schaden pausieren können.

  • Praxiswert und private Versorgung

    Ein Verkaufserlös lässt sich heute nicht sicher vorhersagen. Deshalb betrachten wir beide Seiten: was die Übergabe bringen könnte und was daneben an privater Vorsorge bereits steht. Steuerfragen zur Übergabe klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Vier Fragen für Ihre Bestandsaufnahme

Einkommen, Ansprüche und Verpflichtungen ändern sich mit jeder Stelle. Diese vier Punkte gehe ich mit Ihnen durch.

  • Wie ist Ihre Arbeitskraft abgesichert?

    Prüfen Sie früh, welche Leistungen bei Berufsunfähigkeit bestehen. Ich bespreche mit Ihnen die Bedingungen vorhandener Verträge und mögliche Ergänzungen. Maßgeblich sind Ihre Tätigkeit, Ihre Unterlagen und Ihre persönliche Situation.

  • Was leistet Ihr Versorgungswerk?

    Die Satzung und Ihre persönliche Auskunft zeigen, welche Leistungen vorgesehen sind. Gemeinsam stellen wir diese Ihrem Bedarf gegenüber und halten fest, welche Fragen noch zu klären sind.

  • Passen Ihre Verträge noch zusammen?

    Berufswechsel, höheres Einkommen oder Familienzuwachs verändern den Bedarf. Eine Bestandsaufnahme zeigt, welche Verträge noch passen und wo Überschneidungen oder offene Punkte bestehen.

  • Wer behält die Zusammenhänge im Blick?

    Finanzierung, Absicherung und private Vorsorge beeinflussen sich gegenseitig. Ich betrachte sie mit Ihnen zusammen. Fachliche Rechts- und Steuerfragen bleiben bei den dafür zuständigen Beratern.

Drei Themen, ausführlich erklärt

Altersvorsorge, Absicherung und Baufinanzierung erkläre ich auf eigenen Seiten: mit Ablauf, Begriffen und häufigen Fragen.

Alle Leistungen im Überblick

Ein klarer Ablauf zwischen Visite und Dienst

Porträt von Tim Gradl im dunklen Anzug

Wir beginnen mit Ihren Fragen und einer Übersicht Ihrer bestehenden Verträge. Was ist bereits geregelt? Was hat sich verändert? Daraus leiten wir ab, welche Entscheidungen jetzt anstehen.

Ich erkläre Ihre Möglichkeiten verständlich, mit Kosten und Risiken. Dabei vermittle ich Lösungen der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) und ihrer Produktpartner. Bei einer neuen Stelle, einer Niederlassung oder Veränderungen in der Familie greifen wir die Planung wieder auf.

Ärztliche Laufbahnen folgen festen Stationen: Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk, lange Ausbildung, hohe Investitionen bei der Niederlassung. Das macht die Fragen vorhersehbar. Und es macht möglich, früh zu planen, statt später zu reparieren.

Ihre Zeit ist knapp. Deshalb stimmen wir Termine auf Ihren Dienstplan ab, sprechen per Video oder in meinem Büro in Bogen und tauschen Unterlagen digital aus. Sie müssen dafür nicht freinehmen.

Ich ersetze weder Ihre Steuerberatung noch Ihre Rechtsberatung noch eine Praxisberatung. Ich liefere die finanzielle Einordnung und sage Ihnen, welche Fragen dort zu klären sind. Als Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) vermittle ich die Lösungen ihrer Produktpartner. Einen Vergleich über alle Anbieter biete ich nicht, und das spreche ich im Erstgespräch offen an.

Für das Erstgespräch stelle ich Ihnen kein Honorar in Rechnung. Meine Vergütung erhalte ich von den Produktpartnern, wenn ein Vertrag zustande kommt.

So läuft die Beratung ab

Eine von zehn Bewertungen

„Die Zusammenarbeit ist sehr vertrauensvoll, klar strukturiert und fachlich kompetent. Ich fühle mich jederzeit gut beraten und bestens begleitet.“

Jan Altmann, Bewertungsverzeichnis der DVAG

Bewerten kann dort nur, wer von mir eingeladen wurde. Eine Verifizierung der Bewertungen findet nicht statt.

Alle zehn Bewertungen lesen

Was Ärzte und Heilberufe häufig fragen

Ihre eigene Frage klären wir im Gespräch.

Alle Fragen und Antworten

Reicht das Versorgungswerk für meine Altersvorsorge?

Das hängt von Ihrem Beitragsverlauf, Ihrem Berufsweg und dem Lebensstandard ab, den Sie im Ruhestand halten möchten. Die Auskunft Ihres Versorgungswerks zeigt die voraussichtliche Rente. Ich stelle diese Zahl Ihren Zielen gegenüber, dann sehen Sie, ob und wie viel Sie ergänzen sollten. Steuerliche Fragen dazu klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Brauche ich als Ärztin oder Arzt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Das Versorgungswerk zahlt meist erst, wenn Sie ärztlich gar nicht mehr arbeiten können. Eine private Versicherung kann je nach Bedingungen früher leisten. Ob Sie zusätzlichen Schutz brauchen, hängt von Ihrem Versorgungswerk, Ihrer Tätigkeit und Ihren bestehenden Verträgen ab. Ich lege die Unterlagen nebeneinander und zeige Ihnen, welche Fälle abgedeckt sind und welche nicht.

Lohnt sich die Planung schon in der Weiterbildung?

Ja, auch mit kleinem Budget. In dieser Zeit lohnen sich vor allem eine erste Berufsunfähigkeitsversicherung und eine kleine Rücklage, abgestimmt auf das, was Sie sich leisten können. Ich plane so, dass wir bei Facharztprüfung, Niederlassung oder Familiengründung nachsteuern können.

Begleiten Sie auch eine Niederlassung oder Praxisübernahme?

Ja, auf der privaten und finanziellen Seite. Ich zeige, wie sich die Selbständigkeit auf Absicherung, Vorsorge und Liquidität auswirkt und welche Finanzierung dazu passt. Steuer- und Rechtsfragen klären Sie mit Ihrer Steuerberatung und Rechtsberatung. Deren fachliche Prüfung bleibt maßgeblich.

Wie läuft die Beratung, wenn ich im Schichtdienst arbeite?

Wir sprechen per Video oder Telefon. Nennen Sie mir bei der Anfrage die Zeiten, die zu Ihrem Dienstplan passen. Den Termin stimme ich dann mit Ihnen ab. Unterlagen tauschen wir digital aus, Sie müssen dafür nicht ins Büro kommen.

Wann sollte ich als Studierende oder Assistenzarzt an Berufsunfähigkeit denken?

Möglichst früh. Die Gesundheitsfragen beziehen sich auf den Tag des Antrags, und spätere Vorerkrankungen können zu Ausschlüssen oder Zuschlägen führen. Wir sehen uns an, welche Möglichkeiten Ihr Stand bietet und welche Anlässe für eine Erhöhung vorgesehen sind. Ob und zu welchen Bedingungen ein Vertrag zustande kommt, entscheidet der Versicherer nach Ihrem Antrag.

Was leistet mein Versorgungswerk bei Berufsunfähigkeit, und was nicht?

Das regelt die Satzung Ihres Versorgungswerks. Bei vielen Versorgungswerken, etwa der Bayerischen Ärzteversorgung, entsteht der Anspruch auf Ruhegeld erst, wenn die Berufsunfähigkeit eingetreten ist und Sie die gesamte ärztliche Tätigkeit aufgeben. Eine Teil-Berufsunfähigkeit ist dann nicht abgesichert. Ich lese die Satzung mit Ihnen und stelle sie Ihrem Bedarf gegenüber. Rechtliche Fragen im Einzelfall klärt Ihr Versorgungswerk oder eine Fachanwältin.

Muss ich bei einem Arbeitgeberwechsel die Befreiung neu beantragen?

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gilt die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung je Beschäftigungsverhältnis. Bei einer neuen Stelle ist deshalb meist ein neuer Antrag fristgerecht zu stellen. Das prüfen Sie mit Ihrem Versorgungswerk und der Deutschen Rentenversicherung. Ich erinnere Sie in der Beratung daran, weil ein Versäumnis Nachzahlungen auslösen kann.

Wann sollte ich vor einer Niederlassung mit der Finanzplanung beginnen?

Sobald Sie eine Praxis konkret ins Auge fassen, also bevor ein Kauf-, Miet- oder Darlehensvertrag unterschrieben ist. Dann lässt sich noch klären, was die Praxis tragen muss, welche Rücklagen Sie brauchen und wie Ihre Absicherung aussieht. Danach bleibt nur noch, zu reagieren.

Beraten Sie auch Zahnärzte, Apotheker oder andere Heilberufe?

Ja. Mein Schwerpunkt sind Ärztinnen und Ärzte, ich berate aber ebenso Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und andere Heilberufe. Wer Mitglied eines Versorgungswerks ist, hat ähnliche Fragen, die Satzungen unterscheiden sich aber. Wir lesen Ihre gemeinsam.

Was steht bei Ihnen als Nächstes an?

Weiterbildung, Praxisübernahme oder eine Frage zur Vorsorge: Im Erstgespräch ordne ich Ihr Anliegen ein. 45 bis 60 Minuten, unverbindlich, in Bogen oder per Video.

Nach Ihrer Anfrage melde ich mich und stimme den Termin mit Ihnen ab.