Leistung · Absicherung & Risikovorsorge

Absicherung und Risikovorsorge: Existenz vor Rendite

Kein Vermögensaufbau trägt, wenn ein einziges Ereignis alles zunichtemachen kann. Tim Gradl prüft mit Ihnen, welche Risiken Ihre Existenz tatsächlich bedrohen – Verlust der Arbeitskraft, Haftungsfälle, Todesfall bei laufenden Verpflichtungen – und sichert diese gezielt ab. Nicht jedes Risiko braucht eine Police, aber die existenziellen brauchen Vorrang.

Für wenFür alle, deren Einkommen und Verantwortung an ihrer Arbeitskraft hängen.

Gehört zuAbsichern — alle Leistungen dieser Gruppe

Zwei Personen analysieren gemeinsam Finanzunterlagen mit Einnahmen- und Ausgabenübersicht

Absicherung folgt einer einfachen Rangordnung: Zuerst kommen Risiken, die Sie finanziell ruinieren können, dann alles andere. Ein zerkratztes Handydisplay ist ärgerlich, der dauerhafte Verlust des Einkommens ist existenziell. Tim Gradl geht deshalb nicht die Produktliste durch, sondern Ihre Lebenssituation: Wovon leben Sie, wer hängt an Ihrem Einkommen, welche Verpflichtungen laufen weiter, wenn Sie ausfallen? Daraus entsteht eine klare Prioritätenfolge für jede weitere Entscheidung.

Im Zentrum steht fast immer die Arbeitskraft. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente greift erst, wenn Sie kaum noch irgendeiner Tätigkeit nachgehen können – nicht schon, wenn Sie Ihren erlernten Beruf aufgeben müssen – und liegt deutlich unter dem gewohnten Einkommen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung setzt früher an: Sie leistet, wenn der eigene Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Auf Details wie den Verzicht auf abstrakte Verweisung kommt es dabei an.

Für Ärzte gilt eine Besonderheit: Die Berufsunfähigkeitsrente des Versorgungswerks setzt in der Regel voraus, dass die ärztliche Tätigkeit vollständig aufgegeben wird – wer eingeschränkt weiterarbeitet, geht oft leer aus. Selbständige und Unternehmer haben häufig gar keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, tragen aber zusätzlich Verantwortung für Praxisdarlehen, Mitarbeiter und laufende Betriebskosten. Beides spricht für eine private Absicherung, die genau auf diese Konstellation zugeschnitten ist.

Danach kommen die übrigen Bausteine in den Blick: eine Risikolebensversicherung, wenn Familie oder Finanzierungen vom eigenen Einkommen abhängen; die Privathaftpflicht als Schutz vor Schadenersatzforderungen, die schnell existenzbedrohend werden können; ergänzende Absicherung je nach Situation. Genauso wichtig ist der Rotstift: Verträge, die kein existenzielles Risiko abdecken, werden benannt und zur Disposition gestellt. Absicherung soll tragen, nicht das Budget verstopfen.

Bausteine der Beratung

So sieht die Beratung aus

Die konkreten Bestandteile der Zusammenarbeit bei Absicherung & Risikovorsorge — in der Reihenfolge, in der sie sinnvoll sind.

01

Risiko-Inventur

Systematische Durchsicht Ihrer Lebenssituation: Einkommen, Angehörige, Darlehen, Beruf. Daraus entsteht eine Rangfolge der Risiken – von existenzbedrohend bis verzichtbar –, die alle weiteren Entscheidungen ordnet.

03

Hinterbliebene schützen

Absicherung von Familie und laufenden Finanzierungen für den Todesfall, etwa über eine Risikolebensversicherung in passender Höhe und Laufzeit statt pauschal gegriffener Summen.

02

Arbeitskraft absichern

Prüfung und Gestaltung der Berufsunfähigkeitsabsicherung mit Blick auf Bedingungswerk, Gesundheitsfragen und Rentenhöhe – abgestimmt auf Versorgungswerk oder gesetzliche Ansprüche, statt pauschal dimensioniert.

04

Bestand entrümpeln

Ehrliche Bewertung vorhandener Policen: Was deckt ein existenzielles Risiko, was ist doppelt, was verzichtbar? Freiwerdendes Budget fließt in die wichtigen Bausteine.

Begriffe, kurz erklärt

Was oft falsch verstanden wird

Begriffe aus der Beratung zu Absicherung & Risikovorsorge — kurz und verständlich erklärt.

Berufsunfähigkeit
Zustand, in dem der zuletzt ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann – maßgeblich ist der eigene Beruf.
Erwerbsminderungsrente
Gesetzliche Leistung, die erst greift, wenn allgemein kaum noch gearbeitet werden kann; der erlernte Beruf spielt dabei praktisch keine Rolle.
Abstrakte Verweisung
Klausel, mit der ein Versicherer auf einen anderen zumutbaren Beruf verweisen darf; gute Verträge verzichten ausdrücklich auf dieses Recht.
Risikolebensversicherung
Reine Todesfallabsicherung ohne Sparanteil: Im Todesfall erhalten Hinterbliebene die vereinbarte Summe, etwa zur Tilgung eines Darlehens oder zur Einkommenssicherung.

Häufige Fragen

Fragen zu Absicherung & Risikovorsorge

Die häufigsten Fragen zu diesem Thema, jeweils mit einer klaren Antwort.

Brauche ich als Arzt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn ich im Versorgungswerk bin?

In den meisten Fällen ja. Die Berufsunfähigkeitsrente des Versorgungswerks setzt üblicherweise die vollständige Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit voraus – wer noch eingeschränkt arbeiten kann, erhält oft nichts. Eine private Police kann bereits leisten, wenn der konkrete Beruf zu einem definierten Grad nicht mehr ausübbar ist. Wie groß die Lücke bei Ihnen ist, zeigt der Blick in die Satzung Ihres Versorgungswerks.

Was passiert, wenn ich bei den Gesundheitsfragen etwas vergesse?

Falsche oder unvollständige Angaben können den Versicherer im Leistungsfall berechtigen, die Zahlung zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten – genau dann, wenn es darauf ankommt. Deshalb werden Gesundheitsfragen sorgfältig und wahrheitsgemäß beantwortet, im Zweifel mit Blick in die Patientenakte. Bei Vorerkrankungen gibt es Wege wie anonyme Risikovoranfragen, um die Chancen bei verschiedenen Versicherern zu klären, bevor ein offizieller Antrag gestellt wird.

Reicht eine Unfallversicherung nicht aus?

Nein, als Ersatz für die Berufsunfähigkeitsabsicherung reicht sie nicht. Eine Unfallversicherung zahlt nur bei Invalidität durch Unfall – Berufsunfähigkeit entsteht jedoch überwiegend durch Krankheit, etwa psychische Erkrankungen oder Probleme des Bewegungsapparats. Eine Unfallpolice kann ein sinnvoller Zusatz sein, ersetzt aber keine Absicherung, die auch bei Krankheit greift. Die Reihenfolge ist deshalb klar: erst die Arbeitskraft umfassend absichern, dann über Ergänzungen sprechen.

Was ist mit meinen Praxisdarlehen, wenn mir etwas zustößt?

Laufende Darlehen bestehen im Todes- oder Krankheitsfall weiter – die Bank verzichtet nicht auf Raten, weil der Kreditnehmer ausfällt. Üblich ist deshalb, Praxis- und Immobiliendarlehen über eine Risikolebensversicherung in Höhe der Restschuld abzusichern und die Arbeitskraft separat, damit die Raten auch bei Berufsunfähigkeit bedient werden können. Wie beides dimensioniert wird, ergibt sich aus Tilgungsplan und Familiensituation.

Querverweise

Was damit zusammenhängt

Keine Leistung steht für sich — diese Bausteine greifen bei den meisten Mandanten direkt ineinander.

Unverbindlich besprechen, was das für Sie heißt.

Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich — Sie schildern Ihre Situation und entscheiden danach in Ruhe, ob eine Zusammenarbeit sinnvoll ist.