Leistung · Altersvorsorge

Altersvorsorge: erst die Lücke kennen, dann das Konzept bauen

Die gesetzliche Rente allein reicht für den gewohnten Lebensstandard im Alter oft nicht aus. Tim Gradl entwickelt mit Ihnen eine Altersvorsorge, die zu Ihrer Situation passt – ob Versorgungswerk, gesetzliche Rente oder gar keine Pflichtversorgung. Erst wird die Lücke ermittelt, dann das Konzept gebaut, zuletzt kommen die Produkte.

Für wenFür alle, die im Alter nicht vom Rentenbescheid abhängig sein wollen.

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Paar im Beratungsgespräch, die Beraterin hält ein Tablet in der Hand

Altersvorsorge beginnt nicht mit einem Produkt, sondern mit einer Zahl: dem Betrag, der Ihnen im Ruhestand voraussichtlich fehlen wird. Tim Gradl stellt dafür Ihre erwartbaren Ansprüche zusammen – gesetzliche Rente, Versorgungswerk, bestehende Verträge, Immobilien – und vergleicht sie mit dem Einkommen, das Sie später tatsächlich benötigen werden. Erst wenn diese Lücke schwarz auf weiß auf dem Tisch liegt, wird über mögliche Lösungen gesprochen.

Das deutsche System kennt drei Schichten mit unterschiedlicher steuerlicher Behandlung. Beiträge zur Basisrente (Rürup-Rente) können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, was sie vor allem für Selbständige und Gutverdiener interessant macht. Die betriebliche Altersversorgung nach § 3 Nr. 63 EStG wird aus dem Bruttogehalt bespart. Private Renten- und Fondslösungen bleiben flexibel, folgen aber eigenen steuerlichen Regeln. Welche Schicht welchen Anteil trägt, hängt von Einkommen, Familienstand und Berufsweg ab.

Ärzte und andere Kammerberufe zahlen in ein Versorgungswerk ein und verlassen sich häufig darauf. Das Versorgungswerk ist eine solide Basis, aber selten die ganze Antwort: Die Höhe der späteren Ansprüche hängt von der Entwicklung des Werks ab, und wer in Teilzeit geht oder eine Praxis abgibt, verändert seine Anwartschaften. Unternehmer ohne Pflichtversorgung stehen noch grundsätzlicher da – sie müssen ihre komplette Altersversorgung selbst organisieren, oft parallel zu laufenden Praxis- oder Firmendarlehen.

Ein Vorsorgekonzept ist kein Abschluss, sondern ein Fahrplan, der mitwächst. Gehaltssprünge, Praxisgründung, Kinder, Immobilienkauf – jede dieser Stationen verschiebt die Rechnung. Deshalb versteht Tim Gradl die Zusammenarbeit als langfristige Begleitung: Das Konzept wird in regelmäßigen Abständen mit Ihrer tatsächlichen Situation abgeglichen und dort angepasst, wo sich etwas verändert hat. So bleibt die Vorsorge an Ihrem Leben ausgerichtet statt am Stand des Erstgesprächs.

Bausteine der Beratung

So sieht die Beratung aus

Die konkreten Bestandteile der Zusammenarbeit bei Altersvorsorge — in der Reihenfolge, in der sie sinnvoll sind.

01

Ist-Analyse

Zusammenstellung aller bestehenden Ansprüche und Verträge – gesetzliche Rente, Versorgungswerk, betriebliche und private Vorsorge – als ehrliche Ausgangsbasis, bevor über neue Lösungen überhaupt gesprochen wird.

03

Schichten kombinieren

Auswahl und Gewichtung von Basisrente, betrieblicher Altersversorgung und privater Vorsorge passend zu Steuerlage, Flexibilitätsbedarf und Berufsweg. Erst wenn das Konzept steht, geht es um konkrete Produkte.

02

Versorgungslücke ermitteln

Gegenüberstellung von erwartbarem Alterseinkommen und tatsächlichem Bedarf im Ruhestand, unter Berücksichtigung von Inflation und geplanter Lebenssituation – damit von Anfang an klar ist, worüber gesprochen wird.

04

Regelmäßiger Abgleich

Überprüfung des Konzepts bei Lebensveränderungen wie Gehaltssprung, Gründung oder Familienzuwachs, damit die Vorsorge zur tatsächlichen Situation passt und nicht zum Stand von gestern.

Begriffe, kurz erklärt

Was oft falsch verstanden wird

Begriffe aus der Beratung zu Altersvorsorge — kurz und verständlich erklärt.

Basisrente (Rürup-Rente)
Staatlich geförderte Altersvorsorge, deren Beiträge als Sonderausgaben absetzbar sind; gedacht vor allem für Selbständige ohne gesetzliche Rentenversicherung und für Gutverdiener.
Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Vorsorge über den Arbeitgeber, etwa per Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG; die Beiträge fließen direkt aus dem Bruttogehalt in den Vertrag.
Versorgungswerk
Berufsständische Pflichtversorgung für Kammerberufe wie Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker; ersetzt für diese Gruppen die gesetzliche Rentenversicherung als erste Säule.
Versorgungslücke
Differenz zwischen dem Einkommen, das im Ruhestand voraussichtlich zur Verfügung steht, und dem Betrag, der für den gewohnten Lebensstandard nötig wäre.

Häufige Fragen

Fragen zu Altersvorsorge

Die häufigsten Fragen zu diesem Thema, jeweils mit einer klaren Antwort.

Reicht mein Versorgungswerk als Arzt für den Ruhestand?

Als alleinige Vorsorge meist nicht – als Fundament ja. Die Leistungen des Versorgungswerks hängen von dessen Entwicklung und Ihrer Beitragshistorie ab; Teilzeitphasen oder eine Praxisabgabe verändern die Anwartschaften. Sinnvoll ist, den aktuellen Stand Ihres Werks konkret auszuwerten und die verbleibende Lücke gezielt über weitere Bausteine zu schließen, statt sich auf eine grobe Schätzung zu verlassen.

Lohnt sich die Riester-Rente überhaupt noch?

Das hängt von Ihrer Situation ab – pauschal lässt es sich weder bejahen noch verneinen. Riester lebt von Zulagen und steuerlicher Förderung; ob diese bei Ihnen greifen, bestimmen Familienstand, Kinder und Einkommen. Für manche Konstellationen ist Riester ein sinnvoller Baustein, für andere gibt es passendere Wege. Genau das gehört in die Analyse, bevor ein Vertrag unterschrieben oder gekündigt wird.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, mit der Altersvorsorge anzufangen?

So früh wie möglich – nicht wegen eines Rechentricks, sondern weil Zeit der einzige Faktor ist, den Sie später nicht nachkaufen können. Je länger Beiträge laufen, desto kleiner darf die monatliche Belastung sein, um dasselbe Ziel zu erreichen. Wer spät startet, hat trotzdem Optionen; sie kosten nur mehr Disziplin. Ein ehrlicher Kassensturz ist in jedem Alter der erste Schritt.

Was passiert mit meiner betrieblichen Altersversorgung beim Jobwechsel?

Die Anwartschaften gehen nicht verloren, der Umgang damit will aber geregelt sein. Je nach Durchführungsweg kann der Vertrag zum neuen Arbeitgeber mitgenommen, privat weitergeführt oder beitragsfrei gestellt werden. Welche Variante sinnvoll ist, hängt vom neuen Arbeitgeber und den Vertragsbedingungen ab. Wichtig ist, die Entscheidung aktiv zu treffen und nicht einfach einen Vertrag ruhen zu lassen, den niemand mehr betrachtet.

Querverweise

Was damit zusammenhängt

Keine Leistung steht für sich — diese Bausteine greifen bei den meisten Mandanten direkt ineinander.

Unverbindlich besprechen, was das für Sie heißt.

Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich — Sie schildern Ihre Situation und entscheiden danach in Ruhe, ob eine Zusammenarbeit sinnvoll ist.