Was Sie vor der Beratung wissen sollten.
Sie brauchen keinen fertigen Plan und keinen Ordner voller Unterlagen. Ihre Fragen genügen.
Alle Fragen und Antworten
Was kostet das Erstgespräch? Wie läuft die Beratung ab? Wie verdiene ich daran? Hier beantworte ich 40 Fragen, die vor einer Beratung wichtig sind. Ich berate persönlich in Bogen bei Straubing oder per Video.
Erstgespräch und Ablauf
Was kostet das Erstgespräch?
Für das Erstgespräch stelle ich Ihnen kein Honorar in Rechnung. Als gebundener Vermögensberater der DVAG erhalte ich meine Vergütung von den Produktpartnern, wenn ein Vertrag zustande kommt.
Was besprechen wir im Erstgespräch?
Sie schildern Ihre Situation und Ihre Fragen. Ich erläutere meine Arbeitsweise und wir klären, wie ich Sie unterstützen kann. Danach entscheiden Sie, ob Sie die Beratung fortsetzen möchten.
Was muss ich zum Erstgespräch mitbringen?
Nichts. Für die spätere Bestandsaufnahme helfen Versicherungsverträge, Depotauszüge und Darlehensverträge. Dazu kommt die Renteninformation oder die Auskunft Ihres Versorgungswerks. Hilfreich ist auch ein Überblick über Einnahmen und Ausgaben. Was fehlt, reichen Sie nach. Am wichtigsten sind Ihre Fragen und Ziele.
Wie läuft die Beratung ab?
Zuerst schildern Sie Ihre Situation und Ihre Ziele. Dann ordnen wir bestehende Verträge, Ansprüche, Verpflichtungen und Risiken. Daraus entwickle ich mit Ihnen ein Konzept mit Prioritäten, Kosten, Risiken und Alternativen. Über konkrete Produkte sprechen wir erst danach. Welche Schritte Sie umsetzen, entscheiden Sie.
Wie oft sehen wir uns nach der ersten Beratung?
Folgetermine stimmen wir gemeinsam ab. Ein neuer Beruf, Familienzuwachs oder ein Immobilienkauf können Anlass sein, Ihre Planung zu prüfen. Wenn sich etwas verändert oder Sie eine Frage zu Ihren Verträgen haben, melden Sie sich bei mir.
Vergütung, DVAG, Verträge
Wie werden Sie vergütet?
Über Provisionen. Als gebundener Vermögensberater der DVAG erhalte ich meine Vergütung von den Produktpartnern, wenn ein Vertrag zustande kommt. Ein Beratungshonorar berechne ich nicht. Das gilt für Gespräche, Analyse und laufende Betreuung. Die Kosten der Produkte stehen in den gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen. Sie erhalten diese vor jedem Abschluss.
Sind Sie an die DVAG gebunden?
Ja. Ich arbeite als selbständiger Vermögensberater ausschließlich für die Deutsche Vermögensberatung (DVAG). Ich vermittle die Lösungen ihrer Produktpartner. Einen Vergleich über alle Anbieter hinweg biete ich nicht. Das spreche ich im Erstgespräch offen an.
Für wen sind Sie nicht der richtige Berater?
Für alle, die Beratung gegen Honorar oder einen Vergleich über alle Anbieter suchen. Ich vermittle aus dem Angebot der DVAG und ihrer Produktpartner. Meine Beratung ist auf längere Planung ausgelegt. Für kurzfristige Spekulationstipps bin ich nicht der passende Ansprechpartner.
Muss ich meine bestehenden Verträge kündigen?
Nein. Zuerst prüfe ich Leistungen, Bedingungen, Überschneidungen und offene Punkte. Ein guter Vertrag bleibt bestehen. Ob eine Änderung sinnvoll ist, hängt von Ihrem Bedarf und den Bedingungen ab. Jeden Vorschlag begründe ich. Kündigen Sie nichts, bevor die Folgen geprüft sind.
Helfen Sie mir, wenn ich einen Schaden melden muss?
Ja. Ich unterstütze Sie bei der Meldung, bei den Unterlagen und im Kontakt mit dem Produktpartner. Das gilt für Schäden, eine Berufsunfähigkeit und fällige Leistungen. Ein eigenes Honorar berechne ich dafür nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Provision und Honorar?
Bei einem Honorar bezahlen Sie die Beratung selbst, auch wenn Sie nichts abschließen. Bei der Provision zahlt der Produktpartner mir eine Vergütung, wenn ein Vertrag zustande kommt. Ich arbeite über Provision und berechne kein Beratungshonorar. Das heißt auch: Meine Vergütung hängt an einem Abschluss. Deshalb lege ich Kosten und Alternativen offen, und Sie entscheiden ohne Zeitdruck.
Für Ärzte und Heilberufe
Reicht das Versorgungswerk für meine Altersvorsorge?
Das hängt von Ihrem Beitragsverlauf, Ihrem Berufsweg und dem Lebensstandard ab, den Sie im Ruhestand halten möchten. Die Auskunft Ihres Versorgungswerks zeigt die voraussichtliche Rente. Ich stelle diese Zahl Ihren Zielen gegenüber, dann sehen Sie, ob und wie viel Sie ergänzen sollten. Steuerliche Fragen dazu klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Brauche ich als Ärztin oder Arzt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?
Das Versorgungswerk zahlt meist erst, wenn Sie ärztlich gar nicht mehr arbeiten können. Eine private Versicherung kann je nach Bedingungen früher leisten. Ob Sie zusätzlichen Schutz brauchen, hängt von Ihrem Versorgungswerk, Ihrer Tätigkeit und Ihren bestehenden Verträgen ab. Ich lege die Unterlagen nebeneinander und zeige Ihnen, welche Fälle abgedeckt sind und welche nicht.
Lohnt sich die Planung schon in der Weiterbildung?
Ja, auch mit kleinem Budget. In dieser Zeit lohnen sich vor allem eine erste Berufsunfähigkeitsversicherung und eine kleine Rücklage, abgestimmt auf das, was Sie sich leisten können. Ich plane so, dass wir bei Facharztprüfung, Niederlassung oder Familiengründung nachsteuern können.
Begleiten Sie auch eine Niederlassung oder Praxisübernahme?
Ja, auf der privaten und finanziellen Seite. Ich zeige, wie sich die Selbständigkeit auf Absicherung, Vorsorge und Liquidität auswirkt und welche Finanzierung dazu passt. Steuer- und Rechtsfragen klären Sie mit Ihrer Steuerberatung und Rechtsberatung. Deren fachliche Prüfung bleibt maßgeblich.
Wie läuft die Beratung, wenn ich im Schichtdienst arbeite?
Wir sprechen per Video oder Telefon. Nennen Sie mir bei der Anfrage die Zeiten, die zu Ihrem Dienstplan passen. Den Termin stimme ich dann mit Ihnen ab. Unterlagen tauschen wir digital aus, Sie müssen dafür nicht ins Büro kommen.
Wann sollte ich als Studierende oder Assistenzarzt an Berufsunfähigkeit denken?
Möglichst früh. Die Gesundheitsfragen beziehen sich auf den Tag des Antrags, und spätere Vorerkrankungen können zu Ausschlüssen oder Zuschlägen führen. Wir sehen uns an, welche Möglichkeiten Ihr Stand bietet und welche Anlässe für eine Erhöhung vorgesehen sind. Ob und zu welchen Bedingungen ein Vertrag zustande kommt, entscheidet der Versicherer nach Ihrem Antrag.
Was leistet mein Versorgungswerk bei Berufsunfähigkeit, und was nicht?
Das regelt die Satzung Ihres Versorgungswerks. Bei vielen Versorgungswerken, etwa der Bayerischen Ärzteversorgung, entsteht der Anspruch auf Ruhegeld erst, wenn die Berufsunfähigkeit eingetreten ist und Sie die gesamte ärztliche Tätigkeit aufgeben. Eine Teil-Berufsunfähigkeit ist dann nicht abgesichert. Ich lese die Satzung mit Ihnen und stelle sie Ihrem Bedarf gegenüber. Rechtliche Fragen im Einzelfall klärt Ihr Versorgungswerk oder eine Fachanwältin.
Muss ich bei einem Arbeitgeberwechsel die Befreiung neu beantragen?
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gilt die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung je Beschäftigungsverhältnis. Bei einer neuen Stelle ist deshalb meist ein neuer Antrag fristgerecht zu stellen. Das prüfen Sie mit Ihrem Versorgungswerk und der Deutschen Rentenversicherung. Ich erinnere Sie in der Beratung daran, weil ein Versäumnis Nachzahlungen auslösen kann.
Wann sollte ich vor einer Niederlassung mit der Finanzplanung beginnen?
Sobald Sie eine Praxis konkret ins Auge fassen, also bevor ein Kauf-, Miet- oder Darlehensvertrag unterschrieben ist. Dann lässt sich noch klären, was die Praxis tragen muss, welche Rücklagen Sie brauchen und wie Ihre Absicherung aussieht. Danach bleibt nur noch, zu reagieren.
Beraten Sie auch Zahnärzte, Apotheker oder andere Heilberufe?
Ja. Mein Schwerpunkt sind Ärztinnen und Ärzte, ich berate aber ebenso Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und andere Heilberufe. Wer Mitglied eines Versorgungswerks ist, hat ähnliche Fragen, die Satzungen unterscheiden sich aber. Wir lesen Ihre gemeinsam.
Für Selbständige und Unternehmer
Meine Firma ist meine Altersvorsorge. Warum soll ich zusätzlich privat vorsorgen?
Weil der spätere Wert Ihrer Firma von Markt, Nachfolger und Zeitpunkt abhängt. Das kann gut gehen, sicher ist es nicht. Deshalb betrachte ich Ihr Unternehmen zusammen mit privaten Rücklagen, Vorsorge und Ihrer Übergabeplanung. Ziel ist, dass Ihr Ruhestand nicht an einem einzigen Verkauf hängt.
Was heißt „kein gesetzliches Netz“ für Selbständige?
Viele Selbständige zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Sie haben dort geringe oder keine Ansprüche, auch bei Erwerbsminderung. Das hängt von Status, Berufsweg und früheren Versicherungszeiten ab. Ich prüfe zuerst, was bei Ihnen schon greift. Danach entscheiden Sie, was privat oder betrieblich geregelt werden soll.
Lohnt sich eine betriebliche Altersversorgung für einen kleinen Betrieb?
Sie kann für Ihr Team und für Sie als Arbeitgeber interessant sein. Ob sie passt, hängt von Belegschaft, Kosten, Verwaltungsaufwand und Ausgestaltung ab. Ich stelle Ihnen die möglichen Wege gegenüber. Die steuerliche Seite klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Ab wann sollte ich meine Nachfolge planen?
Sobald ein Ausstieg absehbar ist, lohnt eine erste Bestandsaufnahme. Nachfolger, Unternehmenswert, private Versorgung sowie Recht und Steuern brauchen jeweils ihre Zeit. Je früher Sie mit Ihren Beratern beginnen, desto mehr Wege bleiben zur Auswahl.
Was gehört in die Absicherung einer Inhaberin oder eines Inhabers?
Zuerst Ihr Einkommen bei Krankheit und Berufsunfähigkeit, dann die Frage, was bei einem Todesfall für Familie und Betrieb gilt, dann die Betriebsrisiken wie Haftung und Betriebsunterbrechung. Welche davon bei Ihnen am schwersten wiegen, hängt von Branche, Größe und Verpflichtungen ab. Wir legen die Reihenfolge gemeinsam fest.
Wie trenne ich Betriebs- und Privatvermögen sinnvoll?
Mit eigenen Konten, einer festen Entnahme für Ihre privaten Ausgaben und einer privaten Rücklage, die nicht am Betrieb hängt. Wie die Entnahme steuerlich und rechtlich am besten aussieht, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung. Ich helfe, die private Seite so aufzubauen, dass sie auch ein schwaches Geschäftsjahr trägt.
Für Privatpersonen und Familien
Ich habe nur wenig Geld übrig. Lohnt sich eine Beratung?
Gerade dann ist die Reihenfolge wichtig. Wir klären, was zuerst zählt: Reserve, die wichtigsten Absicherungen, dann ein Betrag zum Sparen, den Sie auch durchhalten. Dafür braucht es keinen großen Betrag, aber einen Plan.
Was ist wichtiger: Vorsorge oder Eigenheim?
Das hängt von Ihrer Situation ab. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Wir sehen uns an, was jeweils fehlen würde und was Sie sich leisten können, und legen eine Reihenfolge fest.
Ich habe schon viele Verträge. Was nun?
Dann beginnen wir mit einer Übersicht: was Sie haben, was es kostet und was es leistet. Oft lohnt sich nur eine Anpassung an einzelnen Stellen, nicht alles auf einmal. Die Reihenfolge der Themen bespreche ich mit Ihnen.
Sollten wir als Paar gemeinsam zum Termin kommen?
Wenn es geht, ja. Viele Entscheidungen betreffen beide: Absicherung, Finanzierung, Kinder. Gemeinsam sehen Sie dieselben Zahlen. Auf Wunsch sprechen wir zusätzlich einzeln.
Wie lange dauert es, bis ich einen Plan habe?
Das hängt davon ab, wie schnell die Unterlagen vorliegen und wie viele Themen anstehen. Der Weg ist immer derselbe: Gespräch, Bestandsaufnahme, Konzeptbesprechung. Über Termine stimmen wir uns ab, und Sie bestimmen das Tempo.
Organisation, Region, Daten
Wie vereinbare ich einen Termin?
Sie melden sich über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch. Ich stimme den Termin mit Ihnen ab. Wir sprechen per Video oder in meinem Büro in Bogen. Abendtermine sind nach Absprache möglich. Für den Einstieg genügen Ihre wichtigsten Fragen.
Muss ich in der Nähe von Bogen wohnen?
Nein. Mein Büro liegt in Pfelling, einem Ortsteil von Bogen bei Straubing. Mit Kundinnen und Kunden aus ganz Deutschland spreche ich per Video oder Telefon. Unterlagen tauschen wir digital aus. Wohnen Sie in der Region, kommen Sie gern ins Büro.
Geht die Beratung auch komplett digital?
Ja. Erstgespräch, Analyse, Konzeptbesprechung, Anträge und Folgetermine laufen auf Wunsch per Video und über digitale Wege. Ob Sie ganz digital arbeiten oder persönliche Termine dazunehmen, entscheiden Sie.
In welchen Sprachen beraten Sie?
Auf Deutsch, Englisch und Italienisch. Das gilt vom ersten Gespräch bis zur Erklärung des Konzepts. So verstehen Sie, was Sie unterschreiben, auch wenn das deutsche Vorsorge- und Versicherungssystem neu für Sie ist.
Was passiert mit meinen Daten und Unterlagen?
Ihre Daten verwende ich nur für die Beratung und nur so weit, wie es dafür nötig ist. Das regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). An Dritte außerhalb von Beratung und Vermittlung gebe ich sie nicht weiter. Welche Daten wofür verwendet werden, steht in der Datenschutzerklärung. Fragen Sie mich jederzeit direkt.
Wo finde ich Ihr Büro?
Mein Büro liegt in Pfelling 206, 94327 Bogen, zwischen Straubing und Deggendorf. Termine gibt es nach Vereinbarung. Sie erreichen mich telefonisch unter 0176 32756159 oder per E-Mail an Tim.Gradl@dvag.de.
Beraten Sie auch in Deggendorf und Osterhofen?
Ja, per Video erreiche ich Sie, wo auch immer Sie wohnen, auch in Deggendorf, Osterhofen oder Landshut. Persönliche Termine außerhalb meines Büros in Bogen stimmen wir im Einzelfall ab.
Beraten Sie auch zu Steuern und rechtlichen Fragen?
Nein. Steuerliche und rechtliche Einzelfragen gehören zu Ihrer Steuerberatung und Ihrer Rechtsberatung. Ich liefere die finanzielle Einordnung dazu und sage Ihnen, welche Fragen dort zu klären sind. Auf Wunsch stimme ich mich mit Ihren Beratern ab.
Fragen zu einzelnen Leistungen
Zu jeder Leistung beantworte ich fünf weitere Fragen auf der jeweiligen Seite.
Altersvorsorge
Reicht mein Versorgungswerk für den Ruhestand?
Vermögensaufbau
Lohnt sich ein Sparplan auch mit kleinen Beträgen?
Absicherung
Brauche ich trotz Versorgungswerk eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?
Baufinanzierung
Wie viel Eigenkapital brauche ich für eine Baufinanzierung?
Firmenkunden
Muss ich meinen Mitarbeitenden eine betriebliche Altersversorgung anbieten?
Vorsorge für Kinder
Auf wessen Namen sollte der Sparvertrag laufen: Kind oder Eltern?
Was möchten Sie noch wissen?
Fragen Sie mich direkt: am Telefon, per E‑Mail oder über das Kontaktformular. Ich antworte Ihnen persönlich.
Nach Ihrer Anfrage melde ich mich und stimme den Termin mit Ihnen ab.
